LL.B. - Zeitschrift des Studiengangs Recht-Ius (LL.B.)





Hinweise für AutorInnen der LL.B.

Bitte senden Sie Ihre Beiträge per E-Mail und geben Sie die gewünschte Rubrik an. Redaktionsschluss ist ab der zweiten Ausgabe jeweils der 15. September und der 15. März.

Wer seine Prüfungsleistung in Form eines Referates erbracht hat, es veröffentlichen, aber nicht in einen Aufsatz umschreiben möchte, hat auch die Möglichkeit, aus seiner Präsentation einen Film zu erstellen und diesen an dieselbe E-Mail-Adresse zu senden. Diese Präsentationen werden dann im Kanal der Zeitschrift auf Youtube hochgeladen und durch Verweise in der Rubrik »Ius«-Letter in dieser Zeitschrift bekannt gemacht. Beispiele, wie eine Präsentation als Film aufbereitet werden kann, sind im Kanal bereits vorhanden. Es sollen dort jedoch bewusst keine Strukturvorgaben die Gestaltungsfreiheit der AutorInnen einschränken.

Für die Zeitschrift gelten jedoch ab der zweiten Ausgabe folgende Vorgaben:

Die Beiträge sind in der Schriftart Times New Roman, bei einer Schriftgröße von 12 pt und 1,5-fachen Zeilenabstand einzusenden. Ihr Umfang soll in diesem Format 20 Seiten nicht überschreiten. Die automatische Silbentrennung ist zu aktivieren und der Text ist in Blocksatz zu setzen.

Als Dateiformat ist das Word-Format bis Version 2003 (also nicht .docx) oder das OpenOffice-Format zulässig.

Der gesamte Text ist in der Formatvorlage Textkörper zu setzen.

Für Überschriften wird ebenfalls diese Formatvorlage Textkörper und keine abweichende Schriftgröße verwendet.

Fußnoten werden in der Formatvorlage Fußnote gesetzt.

Die Beiträge werden klassisch gegliedert:

A. 1. Ebene
I. 2. Ebene
1. 3. Ebene
a) 4. Ebene
aa) 5. Ebene usw.

Gesetzeszitate sind präzise anzugeben:

§ 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V

Wird eine Fußnote gesetzt, so steht die Nummer im Text stets hinter einem Satzzeichen:

Ein Zitat im Text muss als solches gekennzeichnet werden,1 das ist ein Zeichen guter Umgangsformen.2 Außerdem bezieht man sich selbst so in den wissenschaftlichen Diskurs3 mit ein.

Fußnoten beginnen stets mit einem Großbuchstaben und schließen mit einem Punkt. Bei Angaben in der Form S. XX ff. am Ende einer Fußnote wird also kein zusätzlicher Punkt gesetzt.

Fundstellen werden in den Fußnoten nach folgendem Grundmuster angegeben:

Vorname Name, Titel, Erscheinungsjahr, S. X.

VerfasserInnen werden ohne Titel und akademische Grade zitiert und sind kursiv zu setzen.

Herausgeber werden nicht kursiv gesetzt und durch (Hrsg.) gekennzeichnet.

Beispiel:

Gerda Haufe, Politische Kybernetik in: Dieter Nohlen / Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.), Lexikon der Politikwissenschaft, Band 2, 2005, S. 748 (750).

Die erste Seitenangabe (mit vorangestelltem „S.“) gibt den Beginn des Beitrags an, die Zahl in Klammern (ohne „S.“) die exakte Fundstelle.

Aus juristischen Fachzeitschriften mit fortlaufender Nummerierung wird wie folgt zitiert:

Bernd Hecker, Strafrecht AT: Putativnotwehr, JuS 2011, 369 (371).

Die Seitenzahlen werden dort also immer ohne „S.“ angegeben.

Wird mehrfach aus der gleichen Quelle zitiert, wird nur der Nachname gesetzt und in Klammern auf die Fußnote verwiesen, in der die Quelle zuerst angegeben wurde:

Schneider/Schnapp (o. Fußn. 37), S. 68 f.

Bei Zitaten aus juristischen Standardkommentaren kann nach Nennung des Werkes der Bearbeiter angegeben werden, das Erscheinungsjahr, der kommentierte Paragraph und die Randnummer bzw. Randziffer mit der Abkürzung Rn.:

Palandt / Weidenkaff, 2011, § 626, Rn. 4.

oder der Bearbeiter im Werk wird folgendermaßen angegeben:

Günther Schulte in: Johann Lang / Ludwig Weidmüller (Hrsg.), Genossenschaftsgesetz, 2011, § 1, Rn. 26.

und in der Wiederholung ohne Vornamen und sonstige Zusätze:

Schulte (o. Fußn. 44), Rn. 19.

bzw. bei wechselndem Bearbeiter folgendermaßen:

Hans-Jürgen Schaffland in: Lang/Weidmüller (o. Fußn. 44), § 34, Rn. 1.

Gerichtsentscheidungen werden zusätzlich zum Fundort im Schrifttum auch mit Datum und Aktenzeichen angegeben:

BAG, Urteil v. 14.09.1994 – 2 AZR 164/94 = BAG NZA 1995, 269 (271).

Wurde das Urteil über juris, LexisNexis oder eine freie Suche im Internet gefunden, dürfen statt der Fundstelle im Schrifttum die aus dem Urteil zitierten Absätze als Randnummern angegeben werden:

BSG, Urteil v. 21.12.2009 – B 14 AS 46/ 08, Rn. 8 f.

Über das Internet abrufbare Quellen sind mit der Angabe zum letzten Abruf wie folgt zu zitieren:

Vorname Name, Titel, Jahr, S. XX auf: Internetadresse [Datum]

Werden mehrere Internetquellen angegeben ist der Vermerk:

[letzter Abruf aller Internetquellen: Datum]

bei der erstgenannten Quelle ausreichend.

Sinnvolle und in der Rechtssprache übliche Abkürzungen, wie a.A. (andere Ansicht), i.d.F (in der Fassung), n.F. (neue Fassung) oder vgl. (vergleiche) werden entsprechend dem Abkürzungsverzeichnis des Palandt verwendet, jedoch mit Punkten versehen. Abkürzungen, die dem Leser das Textverständnis erschweren und das Textbild stören wie tats (für tatsächlich), uB (ungerechtfertigte Bereicherung), Vbg (Vereinbarung), Vollstrg (Vollstreckung) oder Ztpkt (Zeitpunkt) sind jedoch unbedingt zu vermeiden.